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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB_Robetec AG Brüttisellen

  1. Allgemein
    1. Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Robetec AG zu ihren Kunden.
    2. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Robetec AG und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
    3. Sie gehen anders lautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem Falle vor. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von Robetec AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von Robetec AG nicht im Widerspruch stehen.
    4. Abweichenden Bedingungen wird widersprochen.
    5. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
    7. Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden per Änderungsdatum in Kraft.
  2. Produkte, Sortiment und Publikationen
    1. Das Angebot und Produktsortiment der Robetec AG ist freibleibend.
    2. Die Publikation von Spezifikationen, Verpackungseinheiten, etc. erfolgt ohne Gewähr. Massgebend ist diesbezüglich die aktuelle Spezifikation und der aktuelle Lieferumfang des Herstellers der Produkte im Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte an Robetec AG.
    3. Bei Produkten, welche nicht von Robetec AG hergestellt wurden, basieren alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen auf den Angaben der betreffenden Hersteller und sind keine Zusicherungen für spezifische Eigenschaften.
    4. Für allfällige Druck- und Übermittlungsfehler kann keine Haftung übernommen werden.
    5. Robetec AG haftet nicht für Schäden, die auf der Veränderung, der Spezifikationen und technischen Angaben oder Daten auf Publikationen oder mündlich beziehungsweise schriftlich angegeben wurden.
    6. Infolge technischer Weiterentwicklung oder Änderung der Fertigungsverfahren notwendig gewordene Konstruktionsänderungen bleiben dem Lieferer vorbehalten.
  3. Bestellung und Lieferung
    1. Alle schriftlich, mündlich, telefonisch oder an Vertreter erteilte Aufträge sowie zusätzliche mündliche, telefonische oder schriftliche Vereinbarungen und Zusagen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
    2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung oder wenn keine Auftragsbestätigung zugestellt wird, die jeweilige Lieferung massgebend.
    3. Bei sofortiger Lieferung erfolgt in der Regel keine Auftragsbestätigung.
    4. Über- und Unterlieferungen von 10% sind vorbehalten.
    5. Eine Lieferung von gleichwertigen Ersatzartikeln bleibt vorbehalten.
  4. Lieferfrist, Liefertermine, Liefer- und Leistungsverzögerungen
    1. In der Regel werden die Bestellungen innert eines Werktages bearbeitet und wann immer möglich, sofort oder nach Vereinbarung ab Lager geliefert.
    2. Die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte bleibt vorbehalten.
    3. Kann kein Versand ab Lager erfolgen, wird der voraussichtliche Termin angegeben.
    4. Teillieferungen sind ausdrücklich als zulässig anerkannt.
    5. Sollte eine Bestellung wegen Nichtverfügbarkeit oder aus logistischen Gründen nicht mit einer einzigen Lieferung erledigt werden können, so werden auch für Nachlieferungen Versandkosten in Rechnung gestellt.
    6. Die von Robetec AG angegebenen Termine und Fristen sind unverbindlich und ohne anders lautende ausdrückliche, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu verstehen.
    7. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen und Ermessen, jedoch ohne Gewähr und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen wie beispielsweise gestörtem Fertigungsablauf.
    8. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen. Sollte sich eine Lieferung über einen von Robetec AG zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die Robetec AG in Verzug setzten und nach ungenutzten Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
    9. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Robetec AG keinen Einfluss hat, wie z.B. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme sowie aufgrund von Ereignissen, welcher die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist Robetec AG berechtigt, bestätigte Bestellungen zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
    10. Vom Kunde gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit Robetec AG. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Robetec AG dem Kunden belasten.
    11. Robetec AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
  5. Versand / Spedition, Übergabe der Produkte
    1. Robetec AG bestimmt die in ihrem Ermessen günstigste und schnellste Versand- bzw. Speditionsart.
    2. Mit der Übergabe der Produkte an die Transport ausführende Person oder mit Verlassen des Lagers der Robetec AG zwecks Versendung geht die Gefahr auf den Kunden über.
    3. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
    4. Für Liefertermine, die aufgrund des Versandweges nicht eingehalten werden können übernimmt die Robetec AG keine Haftung.
  6. Verpackungen, Gebinde
    1. Versandverpackungen und Gebinde werden leihweise zur Verfügung gestellt oder nach erfolgter Abmachung berechnet.
    2. Die Lieferung mit Euro-Paletten und Rahmen erfolgt im Austausch mit dem Transportunternehmen.
    3. Einweggebinde werden berechnet und können nicht zurückgenommen werden.
    4. Sämtliche im Zuge der Lieferung mitgelieferte Ware in Form von Transport- oder Arbeitshilfsmittel wie z.B. Euro-Paletten bleiben Eigentum der Robetec AG.
  7. Rücksenden von Produkten
    1. Waren, die von uns richtig geliefert wurden, können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen werden. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
    2. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Lieferscheins zu erfolgen.
    3. Robetec AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte zu entsorgen, oder dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
    4. In jedem Fall gelten die von Robetec AG und vom Hersteller definierten Abläufe.
    5. Wertminderungen der Ware bei z.B. fehlender Verpackung oder durch Gebrauchsspuren trägt der Kunde.
    6. Bei Rückgaben ordnungsgemäss bestellter und gelieferter Waren kann Robetec AG eine Bearbeitungsgebühr von 30%, mindestens jedoch CHF 20.- zuzüglich allfällige Rückhol- oder Transportkosten in Rechnung stellen.
    7. Sonderanfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Für den Kunden extra beschaffte Ware kann Robetec AG, abgesehen von der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Garantie-Pflichten, die Rücknahme verweigern oder zusätzlich zu den oben genannten Rücknahmekosten die entsprechenden Rücknahmekosten des Herstellers in Abzug bringen.
  8. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise der Produkte und Leistungen von Robetec AG verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders deklariert, brutto und in Schweizer Franken (CHF), verzollt und ab Lager in Brüttisellen.
    2. Auf Angeboten/Offerten angegebene Preise verlieren nach 60 Tagen ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, sofern nicht anders angegeben.
    3. In der Regel und sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    4. Nebenkosten, wie zum Beispiel für Versand/Transport sind in den Preisen nicht enthalten und werden, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden vorliegt, in Rechnung gestellt bzw. in dieser separat ausgewiesen.
    5. Für Sendungen bis CHF 100.00 Netto-Warenwert wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 25.00 verrechnet.
    6. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung berechnet.
    7. Soweit Robetec AG seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte.
    8. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten.
    9. Robetec AG kann jederzeit Änderungen und Anpassungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen. Dies gilt insbesondere für Produkte, dessen Preisfindung vom Rohstoffpreis abhängig sind.
    10. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen.
    11. Bei all den durch Robetec AG angegebenen oder publizierten Preisen bleiben Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vorbehalten.
    12. Die Rechnungen der Robetec AG sind grundsätzlich innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar.
    13. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräussern, solange er nicht in Verzug ist.
    14. Ist er in Verzug, zahlungsunfähig oder überschuldet, ist eine Verarbeitung und Veräusserung nur noch mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
    15. Robetec AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Robetec AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    16. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Robetec AG über den Betrag verfügen kann, wenn also im Fall von Überweisungen oder Scheckzahlungen die endgültige Wertstellung zu Gunsten der Robetec AG erfolgt ist.
    17. Soweit Zahlung durch Wechsel vereinbart wird, tritt die Erfüllungswirkung ebenfalls erst nach endgültiger Wertstellung ein.
    18. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist unsere Firma berechtigt, einen Verzugszins von 5% sowie Bearbeitungs- und Mahngebühren zu verlangen.
    19. Nichtberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
    20. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Robetec AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
    21. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Robetec AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Robetec AG berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Robetec AG auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzregeln des OR vorzugehen.
    22. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Robetec AG zu verrechnen.
    23. Gesetzliche Verzugsfolgen werden von diesen Regelungen nicht berührt.
    24. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
    25. Die Robetec AG behält sich vor, Aufträge von Neukunden und von bestehenden Kunden abzulehnen oder gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen.
    26. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Die von Robetec AG gelieferten Produkte bleiben, solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum der Robetec AG, bis Robetec AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat.
    2. Robetec AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentums- Vorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.
    3. Dieser Eigentumsvorbehalt schliesst insbesondere sämtliche Forderungen aus unbezahlter, gelieferter Ware mit ein, die der Robetec AG bis zur Erfüllung sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent oder aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen.
    4. Der Kunde verwahrt die Ware, an der wir (Mit-)Eigentum erlangen, unentgeltlich.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Robetec AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
    6. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet die von Robetec AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
  10. Bemängelung und Garantie
    1. Die Robetec AG gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
    2. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum.
    3. Die Rechnung gilt als Garantie-Beleg.
    4. Die Verantwortung für die Auswahl, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. dem Abnehmer der Produkte, d.h. dem Endkunden.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die von Robetec AG gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 8 Tage nach der Anlieferung, Robetec AG schriftlich bekannt zu geben.
    6. Die Garantie umfasst die Instand Stellung oder den Ersatz von schadhaften Teilen infolge Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler. Andere Gewährleistungsansprüche oder Mangelfolgeschäden werden nicht übernommen. Die Garantie gilt nur gegenüber dem Auftraggeber.
    7. Garantieansprüche sind innerhalb der Garantiefrist von 12 Monaten zu melden.
    8. Robetec AG leistet keine Gewähr für die von Ihr gelieferten Produkte, welche über die Garantiezeit hinaus Mängel aufweisen. Dem Kunden steht ausschliesslich eine allfällige Werksgarantie zu, sofern diese der Robetec AG von Seiten des Herstellers ebenfalls zugesichert wurde.
    9. Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. des Gesetzes die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. Fürstentum Liechtenstein verbleiben, und keine Reparaturversuche von Dritten stattgefunden haben.
    10. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung und Garantie.
    11. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnutzung, höherer Gewalt sowie Missachtung der Betriebsvorschriften.
    12. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Robetec AG nicht verpflichtet ist, Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vorzunehmen. Sollte die Lieferung unvollständig sein, liefert Robetec AG so schnell wie möglich nach.
    13. Eine Bemängelung der Lieferung aus irgendwelchen Gründen entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der Rechnung innert der gemäss diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gültigen oder mit Robetec AG vereinbarten Zahlungsfrist.
    14. Steht dem Kunden ausnahmsweise z.B. aufgrund einer konkreten Vereinbarung mit Robetec AG ein Rückgabe recht zu, hat der Kunde erst und nur dann Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, wenn die Produkte in der Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem zustand bei Robetec AG eingetroffen sind.
    15. Weitergehende Garantie-Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    16. Der Kunde kann von Robetec AG nur nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung die Abtretung von allenfalls zustehenden Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten verlangen, wobei solche Ansprüche vom Kunden auf eigene Rechnung und Gefahr geltend zu machen sind.
  11. Haftung
    1. Robetec AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Robetec AG, deren Hilfspersonen oder den von Robetec AG beauftragten Dritten verursacht wurde.
    2. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Leistung beschränkt.
    3. Jede weitergehende Haftung von Robetec AG, deren Hilfspersonen und der von Robetec AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
    4. Robetec AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichen Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
    2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz der Robetec AG.
    3. Die Robetec AG ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
    4. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Vertragsteile rechtsverbindlich.

Brüttisellen, den 01. März 2023
Robetec AG
Ruchstuckstrasse 25
CH-8306 Brüttisellen